Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist neben dem Pfarrgemeinderat, der für die Gestaltung der Pastoral in der Gemeinde Sorge trägt, das zweite wichtige Organ, in dem sich Christen an verantwortlicher Stelle für die Erfüllung der kirchlichen Aufgaben engagieren.
Die Kirchengemeinde ist eine juristische Person. Da eine juristische Person aber z.B. keine Unterschrift leisten kann, wird sie von Menschen vertreten, die natürliche Personen sind. Zur Kirchengemeinde gehören alle auf ihrem Territorium wohnenden Katholiken. Diese wählen ein Organ, das stellvertretend für die gesamte Gemeinde im rechtsgeschäftlichen Verkehr auftritt: den Kirchenvorstand. Dieser ist der rechtliche Vertreter der Gemeinde.
Eine Kirchengemeinde finanziert sich aus Kirchensteuermitteln, die ihr von der Diözese zugewiesen werden, aus Erträgen ihres eigenen Vermögens und aus Kollekten und Spenden. Es ist Aufgabe des Kirchenvorstandes, das Vermögen und die laufenden Einnahmen sinnvoll zu verwalten und zu verwenden.
Dazu gehört vor allem auch die Erhaltung und Pflege des Grundbesitzes und der Gebäude.

Der Kirchenvorstand trifft sich 3-5 mal jährlich. Die o.g. Aufgaben werden von den jeweiligen Ausschüssen wahrgenommen.

Mitglieder des Kirchenvorstandes

(seit den letzten Wahlen im November 2018)

  • Pater Benny (Vorsitzender)
  • Gerd Gels (stellv. Vorsitzender)
  • Harald Hüsers (Rendant)
  • Alois Otten
  • Hans-Hermann Ahrens
  • Heinz Hagengers
  • Hermann-Josef Thyen
  • Wolfgang Beckmann (Vertreter im Pfarrgemeinderat)
  • Rolf Dreyer
  • Simon Lammers (Vertreter aus dem Pfarrgemeinderat)