Pfarrgemeinderat

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Der Pfarrgemeinderat ist die gewählte Vertretung der Gemeindemitglieder. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Gemeindemitglieder ab dem 16. Lebensjahr.

Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, alle die Gemeinde betreffenden Fragen und Anliegen zu beraten und gegebenenfalls Maßnahmen zu beschließen, sowie durchzuführen bzw. zu koordinieren. So soll der Pfarrgemeinderat den Pfarrer in allen katechetischen, liturgischen und karitativen Aufgaben unterstützen, mit den Gruppen zusammenarbeiten und Gemeindemitglieder für die Dienste in der Gemeinde aktivieren. Ausgenommen sind die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde, für die der Kirchenvorstand verantwortlich ist. Der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand werden durch die wechselseitige Entsendung je eines Mitgliedes in das andere Gremium gefördert.Die Zahl der gewählten Mitglieder richtet sich nach der Größe der Gemeinde. So gehören dem Pfarrgemeinderat unserer Gemeinde 8 gewählte Mitglieder an. Hinzu kommen berufene Mitglieder und ein vom Kirchenvorstand entsandtes Mitglied. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt 4 Jahre. Die Pfarrgemeinderatssitzungen finden im Franziskushaus statt. Die Sitzungen sind öffentlich und Besucher herzlich willkommen.

Mitglieder

Marvin Bahns

Claudia Heitland

Mathis Keller

Mechthild Leigers

Nina Muke

Beisitzerin

Barbara Rojer

Kerstin Schnieders

Schriftführerin

Renate Schonebeck

Vertreterin des PGR im Kirchenvorstand

Klaus Leigers

Vertreter im Pfarrgemeinderat




Pfarreiengemeinschaft Meppen-West
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